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Leistungsbeschreibung

1. Art des Leistungsangebotes

  • Die Erziehungsstellenarbeit des Löwenzahn – Erziehungshilfe e. V. ist eine besondere Form der Familienpflege nach § 33, Satz 2 SGB VIII.
  • Löwenzahn – Erziehungshilfe e. V. zeichnet verantwortlich für Werbung, Auswahl, Vorbereitung, Belegung und Beratung der Erziehungsstellen.
  • Kontinuierliche Kontakte mit den Erziehungsstelleneltern sind ein Kernpunkt des Leistungsangebotes.
  • Angebote der Vernetzung der Erziehungsstellen untereinander sowie der in ihnen lebenden Kinder und Jugendlichen sind wesentliche Bausteine des Konzepts auf dem Hintergrund der Förderung der Identitätsfindung.

 

1.2 Ziele des Leistungsangebotes

Auf Grundlage eines Hilfeplans gem. § 36 SGB VIII werden folgende Ziele verfolgt:

  • Bereitstellung eines verlässlichen Lebensortes mit konstanten Bezugspersonen
  • Bearbeitung bisheriger Erziehungs- und Entwicklungsdefizite
  • Positive Erfahrungen mit eigenen Ressourcen
  • Korrigierende Erfahrungen in förderlichem Umfeld
  • Entwicklung eines positiven Selbstbildes
  • Entwicklung realistischer Rollenkonzepte und sozialer Kompetenzen
  • Klärung und Vermittlung der Biographie des Pflegekindes sowie der Ursprungsfamilie
  • Gegebenenfalls Rückführung in die Herkunftsfamilie/Verselbständigung
  • Verbesserung von Selbsthilfepotenzialen und psychosozialen Kompetenzen

 

1.3 Zielgruppe

Minderjährige, deren Familie ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen kann und die eines familiären Bezugsrahmens bedürfen.

 

1.4 Aufnahmeindikatoren

  • Minderjährige, deren Unterbringung in eine Pflegestelle gem. § 33 Satz 1 SGB VIII nicht den notwendigen und geeigneten Erfordernissen entspricht;
  • Minderjährige mit besonderem erzieherischen oder heilpädagogischen Bedarfen und/oder Entwicklungsdefiziten;
  • Minderjährige, die familiärer Strukturen sowie besonderer pädagogischer Betreuung bedürfen
  • Minderjährige, deren Familien ein erhebliches Konfliktpotential im Umgang mit der Erziehungsstelle vermuten lassen

 

1.5 Grundleistungen
Folgende Angebote sind feste Bestandteile des Leistungskatalogs:

  • Regelmäßige Beratung der Erziehungsstelle in Hinblick auf die Entwicklung des/der Minderjährigen analog der im Hilfeplan formulierten Ziele
  • Teilnahme der Erziehungsstelle an kollegialer Supervision
  • Teilnahme der Erziehungsstelle an monatlichen Gruppenarbeiten mit dem/ der zuständigen ErziehungsstellenberaterIn
  • Bedarfsorientierte Informationsveranstaltungen für Erziehungsstellen zu ausgewählten relevanten Themen
  • Koordinierung aller sowie Begleitung von maximal zwei Besuchskontakten
  • Elterncafé
  • Elternberatung
  • Durchführung einer internen mehrtägigen kostenpflichtigen Fortbildung für Erziehungsstellen
  • Angebot einer 7 tägigen kostenpflichtigen Freizeit für alle Kinder der Erziehungsstellenfamilien ab dem vollendeten 6. Lebensjahr
  • regelmäßige Information über Fortbildungsangebote erziehungsstellenrelevanter Themen unterschiedlicher Träger
  • halbjährliche Versendung der Informationsschrift („Pusteblume“)
  • Kommunikationsförderung zwischen den am Hilfeprozess Beteiligten
  • Hilfestellung bei der Vermittlung von Therapien im Einzelfall
  • Ständige telefonische Erreichbarkeit gegebenenfalls über AB mit garantiertem Rückruf spätestens am nächsten Werktag
  • Begleitung der Anbahnungsphase inklusive Vor – und Informationsgespräche mit der/dem Minderjährigen, Eltern, Jugendamt und sonstigen am Hilfeprozess Beteiligten

 

1.6 Zusatzleistungen

  • Begleitung von Kontakten mit Umgangsberechtigten über die Grundleistungen hinaus
  • Nachbetreuung im Anschluss an die Rückführung in der Herkunftsfamilie
  • Intensive pädagogische Förderung des Erziehungsstellenkindes in begründeten Einzelfällen
  • Beratung von Pflegeeltern gem. § 33 Satz 1 SGB VIII mit besonderem Bedarf
  • individuell zu beschreibende Aufgaben, die sich aus § 27 SGB VIII ableiten lassen
  • Sozialpädagogische Familiendiagnose
  • Aufsuchende Familientherapie

 

 

2. Qualitätssicherung

2.1 Konzeptionsbeschreibung und -entwicklung

  • jährliche schriftlich fixierte Darstellung konzeptioneller Entwicklungen
  • Dokumentation von Leistungen und Prozessen
  • Entwicklung personeller Ressourcen
  • Qualitätsdialog mit öffentlichen Jugendhilfeträgern zur dynamischen Angebotsgestaltung mindestens 1 x jährlich
  • Dokumentation qualitativer Arbeit im Einzelfall zur Vorbereitung des HPG ca. 14 Tage vor dem HPG

 

2.2 Personalausstattung

  • Pro Vollzeitstelle werden 9 – 11 Erziehungsstellenkinder betreut.
  • Stand 01.05: 11,5 ErziehungsstellenberaterInnen, 1,0 Geschäftsführung, 1 Vollzeitstelle Sekretariat, 0,5 Verwaltungskraft
  • 1 Vollzeitstelle für Elternberatung
  • Kinderbetreuungen bei Gruppenfortbildungen und Freizeiten werden kontinuierlich durch möglichst nicht wechselnde Honorarkräfte sichergestellt.
  • Arbeitsplatzbeschreibungen für ErziehungsstellenberaterInnen/ElterberaterInnen/Geschäftsführung/weitere werden analog den Entwicklungen der Konzeption fortgeschrieben

 

2.3 Fortbildung/Supervision

  • Die Mitarbeitenden nehmen monatlich an Einzel -, Gruppen – und/oder kollegialer Supervision teil.
  • Fortbildungen des DPWV, der LV und sonstiger Bildungsträger werden wahrgenommen.
  • Teamfortbildungen finden mindestens zweimal jährlich statt.
  • Die MitarbeiterInnen haben die Möglichkeit, Fort – und Weiterbildungen z. T. über den Verein zu finanzieren.

 

2.4 Zeitlicher Rahmen

  • Die Arbeitszeiten orientieren sich an den geltenden Bestimmungen des TVöD.
  • Telefonische Erreichbarkeit mit Rückrufgarantie spätestens am nächsten Werktag oder per Mail
  • Erreichbarkeit der Verwaltung in der Regel montags bis freitags von 9:00 Uhr – 13:00 Uhr.
  • Kooperation mit anderen Institutionen/Diensten

Löwenzahn – Erziehungshilfe e.V. ist Mitglied:

  • im DPWV
  • in der Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland e.V.
  • in der internationalen Gesellschaft für Erzieherische Hilfen (iGfH)
  • in der Ombudsstelle
  • Löwenzahn Erziehungshilfe e.V. arbeitet in der AG HzE §78 SGB VIII mit.

Konzeptionelle und inhaltliche Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen, Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe, Ärzten, Therapeuten, kinder – und jugendpsychiarischen Einrichtungen, Rechtsanwälten, Fachhochschulen, Fachschulen, Vereinen und Verbänden zur Förderung des Kindeswohls ist obligat.

 

 

3. Entgeltvereinbarung

3.1 Form des Leistungsentgelts

Das Leistungsentgelt für die Grundleistungen unter 1.5 wird nach Monatspauschalen/Einzeltagen abgerechnet. Die Leistungen des Trägers werden zu Gunsten der Kontoverbindung

IBAN DE40 3655 0000 0000 1508 54 BIC WELADED1OBH monatlich im Voraus überwiesen. Die finanziellen Lesitungen für die Pflegeperson werden direkt zu Gunsten derer Kontoverbindung überwiesen, und orientieren sich an den Empfehlungen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW.

Zusatzleistungen unter 1.6 werden auf Basis von Fachleistungsstunden vereinbart.

 

3.2 Vereinbarungszeitraum
Entsprechend der getroffenen Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung werden die Leistungsentgelte für die Zeit vom 01.04.2019 bis 31.03.2020 vereinbart. Die Entgeltvereinbarung kann drei Monate vor Ablauf des Wirtschaftszeitraumes gekündigt werden.

Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraumes gelten die Leistungsentgelte bis zum Zeitpunkt der Neufeststellung fort.

 

3.3 Höhe der Leistungsentgelte

Für die in Ziffer 1.5 vereinbarte Grundleistung wird eine monatliche Pauschale in Höhe von 1267,80 € vereinbart, das entspricht einem Tagessatz von 41,68 €

Für die unter Ziffer 1.6 benannten Zusatzleistungen betragen die Kosten der Fachleistungsstunde 61,29 €.

Die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst wirken sich ohne weitere Verhandlungen auf die monatlichen Pauschalen aus.

 

3.4 Abrechnung der Leistungsentgelte

  • Für die erste Zahlung wird eine Rechnung durch Löwenzahn – Erziehungshilfe e.V. gestellt.
  • Die weiteren Leistungsentgelte werden bezogen auf einen Kalendermonat bis spätestens zum 01. im Voraus für den Folgemonat unter Angabe des Verwendungszweck zu Gunsten des Kontos DE40365500000000150 854 überwiesen.
  • Zusatzleistungen nach 1.6 werden individuell in Rechnung gestellt.